Grabauflösung: Das sollten Sie wissen

Für Gräber jeder Art werden auf den Friedhöfen in Deutschland Ruhezeiten vereinbart – oft zwischen zehn (bei Urnen) und 30 Jahren (bei Erdgräbern). Läuft die Ruhezeit ab, endet auch das Grabnutzungsrecht. Dann muss die Ruhezeit entweder verlängert werden (wenn möglich) oder die Hinterbliebenen sollten sich rechtzeitig mit der Grabauflösung beschäftigen. Wir informieren Sie, was Sie dazu wissen sollten.

Während der Ruhezeit darf ein Grab grundsätzlich nicht aufgelöst werden. Umbettungen sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Mit der Regelung ist beabsichtigt, dass sich Särge und Urnen im Erdreich zersetzen können. Deshalb hängt die Ruhezeit unter anderem von der Bodenbeschaffenheit ab: In einem lehmigen Boden kann sie schon einmal 40 Jahre dauern.

Grabauflösung zahlen die Angehörigen

Läuft die Ruhezeit ab, hängt es von der Grabart ab, ob sie verlängert werden kann. Ausgeschlossen ist sie bei Reihengräbern, möglich hingegen bei Wahlgräbern. In jedem Fall informiert das zuständige Friedhofsamt im Vorfeld der Entscheidung die Angehörigen. Denn die müssen sich – entscheiden sie sich für die Grabauflösung – um die Entfernung von Grabstein, Grabeinfassung, Vasen, Grabschmuck, Bepflanzung etc. auf dem Grab kümmern, so dass es danach eingeebnet werden kann. Die Kosten der Grabauflösung tragen die Hinterbliebenen.

Da ein Grabstein bei der Grabauflösung meist nicht einfach entfernt werden kann, schreiben manche Friedhöfe vor, dass diese Aufgabe vom Steinmetz übernommen werden muss. Darüber sollten Sie sich vorab informieren. Bleibt der Stein dennoch stehen, entfernt ihn die Friedhofsverwaltung, verkauft ihn weiter und gibt die dabei entstehenden Kosten an die Angehörigen weiter.

Sollten nach Ablauf der Ruhefrist noch sterbliche Überreste im Grab sein, verbleiben sie in der Erde. Urnen, die sich nicht aufgelöst haben, werden vielerorts in anonyme Urnenflächen umgebettet.

Fragen zur Grabauflösung?

Haben Sie Fragen zur Ruhezeitverlängerung oder Grabauflösung mit Ihren damit verbundenen Pflichten und Aufgaben, informieren Sie sich am besten bei der Friedhofsverwaltung oder einem Steinmetz.