
Das Kolumbarium Leichlingen ein kirchlicher Friedhof und steht unter der Trägerschaft des Gemeindeverbandes des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland. Das Kolumbarium Leichlingen ist offen für alle Menschen, ganz gleich ob sie Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind oder nicht. Für die Nutzung des Kolumbariums Leichlingen fallen Gebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung an. Eine Übersicht über die Kosten für das Kolumbarium Leichligen finden Sie hier, die vollständige Friedhofsgebührensatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium Leichlingen finden Sie weiter unten.
Einstellgebühr
einmalig
Einstellen der Urne und
Verschließen der Urnenkammer
Unterstellgebühr
pro Jahr
Die Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre. Auf Wunsch verlängerbar.
Endbeisetzungsgebühr
nach Ablauf der Ruhezeit
Endbeisetzung der Urne auf einem Friedhof der Alt-Katholischen Kirche.
Die vollständige Friedhofsgebührensatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium Leichlingen finden Sie hier.
Die vollständige Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium Leichlingen finden Sie hier.